Beispiele für eine multi-sakrale Nutzung

Sonntagsgottesdienste: Sie sind Eucharistiefeiern mit Altar. Dialogische Elemente (z. B. Predigtgespräche, freie Fürbitten) werden wichtiger. Man wird die Ellipsenform oder den Kreis oder den Halbkreis bevorzugen.


Werktagsgottesdienste: Sie sind Eucharistiefeiern oder Wortgottesdienste. In der Regel wird man sie in einer Kapellenform oder in Kreisform feiern, mit Altar oder einer gestalteten Mitte.


Festgottesdienste: Sie sind Eucharistiefeiern mit Altar, oft mit Chor. Um bei gut besuchten Gottesdiensten das Platzangebot auszunutzen, braucht es vielleicht das alte „Bus-System“ mit Altar, Chor und Präsentationsfläche (z. B. Krippenspiel) im Chorraum.


Akzente im Kirchenjahr: Der Gründonnerstag benötigt die Möglichkeit, an Tischen zu sitzen und das Abendmahl feiern zu können.


Familiengottesdienste: Eucharistiefeiern mit Altar oder Wortgottesdienste. Sie brauchen viel freie Fläche, damit Kinder sichtbar zur Geltung kommen und sich einbringen können. Kreis- oder Ellipsenform.


Taufen: Wortgottesdienste mit kleineren Gruppen. Das Taufbecken steht im Mittelpunkt dieser Familienfeier. Die Osterkerze braucht einen besonderen Raum, ebenso mitfeiernde kleinere Kinder.


Trauungen: Meistens noch Eucharistiefeiern mit Altar. Hier gibt es ein großes Bedürfnis, den Raum ansprechend zu gestalten – eine große Chance, Spiritualitäten aufzuspüren und sich entfalten lassen zu können. Kreis- oder Ellipsenform.


Beerdigungen: Sie sind meistens Eucharistiefeiern mit Altar. Der Sarg bekommt eine größere Aufmerksamkeit und braucht Gestaltungsraum. Die Gemeinschaft der Lebenden und Toten kann durch Kreis oder Ellipsenform zum Ausdruck gebracht werden. Möglicherweise kann die Familie am Vorabend im kleinen Kreis Verabschiedung feiern.


Schulgottesdienste: Sie sind Wortgottesdienste, der Altar wird nicht benötigt. Verkündigung geschieht nicht nur aus der Bibel am Ambo, sondern durch Aktivitäten und „heiliges Spiel“ der Schülerinnen. In der Regel wird man dieses in eine Ellipsenform bringen.


Religionsunterricht: Religionslehrer könnten den Raum darüber hinaus für Unterrichtseinheiten nutzen und gestalten und so eine Atmosphäre und Verständnisgrundlage schaffen, die in einem profanen Raum nicht möglich ist.


Konzerte: Sie gehören mit zur Liturgie und brauchen Entfaltungsfläche, die nicht durch ungenutzte Gegenstände gestört werden soll. In der Regel werden sie in der alten „Bus-Form“ durchgeführt werden. Chöre suchen aber auch oft den Dialog mit dem Publikum und brauchen darum ggf. andere Sitzformen.


Persönliche Besinnung/Stille/Gebet: wer alleine in die Kirche kommt, wird zurzeit noch vom Holz der Kirchenbänke erschlagen. Der Künstler des „Roten Punktes“ („Das Ding“) Rupprecht Geiger wollte darum ursprünglich, dass die Bänke in Weiß gestrichen werden sollten. Durch den Wegfall der Bänke und wechselnden neuen „Grundformen“ kann experimentiert werden, wie dem Bedürfnis nach individueller Spiritualität entgegengekommen werden kann. Es ist denkbar, dass sich hierfür Gruppen finden, die regelmäßig solche neuen Formen entwickeln und dialogisieren. Durch die Versetzbarkeit von Elementen (Bibel, Madonna, Kerzen, Kreuz, …) ergeben sich neue Möglichkeiten, Zeiten (z. B. Marienmonat Mai) oder Geschehnisse (Gedenktage, Katastrohen, …) in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit und des Gebetes zu stellen.


Ausstellungen: Ausstellungen und Installationen könnten Künstlern Raum geben und Besuchern neue Ein- und Ausblicke. Es können neue Kooperationen mit Gruppen und Einrichtungen gefunden werden, die nicht ausdrücklich religiös arbeiten. Dabei könnte die Gemeinde durch Ort und Begleitung Deutung anbieten und gleichzeitig in ihren Gottesdiensten spirituell bereichert werden.


Religiöse Gespräche/Veranstaltungen: Ohne Altar und Ambo könnten hier in der Kirche Veranstaltungen stattfinden, die mehr als Pfarrzentrum und weniger als Gottesdienst sind. Der spirituell aufgeladene Raum kann dabei behilflich sein, tiefer zu gehen.


„Private Gottesdienste“: Familien, Nachbarschaften, Freundeskreise können den Raum für ihre Bedürfnisse (Gedenktage, Feierlichkeiten) nutzen und einrichten, ggf. in Kombination mit dem Pfarrzentrum.


Interreligiöser Dialog: Durch die Nicht-Festlegung auf fest angebrachte Symbole könnte der Raum auch Kraftraum für einen interreligiösen Dialog sein und eine Option für Menschen mit einer diffusen und suchenden Spiritualität sein.


Wander-Kirche: Mit Parkplatz, Toilette und Rastmöglichkeit könnte eine Station geschaffen werden, die am Rande des Teutoburger Waldes und der Teutoschleifen eine spirituelle Pause ermöglichen.


Firmvorbereitung: hier waren in der Vergangenheit auch Übernachtungen in der Kirche üblich, um Erfahrungen an einem heiligen Ort zu machen. Dafür braucht es Platz.


Leseabende: können neue Zugänge zu religiösen uns spirituellen Themen finden. Dazu muss eine Gesprächsmöglichkeit geschaffen werden.


Kosten - Recht - Versicherung

KOSTEN

Für die Nutzung der Kirche innerhalb des Projektzeitraums entstehen keine Kosten. Da allerdings Heizperiode ist, sind wir für Spenden dankbar.

 

VERANSTALTERHAFTUNG

Es gibt eine „Nutzungsordnung für Kirchengebäude des Bistums Münster“ (Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Münster Nr. 11, 1. Juni 2016), die zu beachten ist, insbesondere wenn die Kirchengemeinde nicht die Veranstalterin ist. Muster-Nutzungsvertrag.

 

GEMA

Es gibt einen Vertrag des Bistums mit der GEMA zu Gottesdiensten und „gottesdienstähnlichen Veranstaltungen“. Es ist also weiterhin möglich, ohne zusätzliche Melde- und Vergütungspflichten urheberrechtlich relevante Musik im Rahmen liturgischer Feiern zu nutzen.​​

Es gibt keinen Vertrag mehr für Musiknutzung bei Konzerten und kirchlichen Festen mit Musik

Das bedeutet: Werden bei Veranstaltungen Musikwerke gespielt, die zum GEMA-Repertoire gehören, müssen​ die GEMA-Gebühren selbst getragen werden, beispielsweise bei Konzerten mit ernster Musik, Konzerten mit neuem geistlichem Liedgut, Gospelkonzerten, Pfarr- und Gemeindefesten, Kindergartenfesten, adventlichen Feiern und

Seniorenveranstaltungen.​

Vorab-Anmeldung bei der GEMA

Ebenso müssen die Gemeinden und Einrichtungen seit dem 1. Januar 2024 alle Veranstaltungen vorab bei der GEMA über das GEMA-Online-Portal https://www.gema.de/de/ueber-das-onlineportal anmelden.

Die Anmeldung muss - je nach Veranstaltungsform - folgende Angaben enthalten:

Tag und Dauer der Veranstaltung,

genaue Anschrift der Gemeinde und Name des Verantwortlichen,

Art der Veranstaltung,

Ort der Veranstaltung mit genauer Adresse,

Name des Veranstaltungsortes,

Name und Größe des Veranstaltungsraumes in Quadratmetern (von Wand zu Wand gemessen),

Besucherkapazität,

Art der Musikwiedergabe (Live-Musik, Tonträger, Fernsehwiedergabe, Bildtonträger, etc.),

höchstes Eintrittsgeld,

bei Konzerten der Unterhaltungsmusik (U-K) sind der Nettokartenumsatz und die Gesamtbesucherzahl zu melden,

bei Veranstaltungen im Freien sind die Quadratmeter-Zahl und zusätzlich die Gesamtbesucherzahl zu melden,

bei Online-Streaming: Einnahmen und Klickzahlen.

 

Das Pfarrbüro (Andrea Winter) ist bei Fragen zu diesen Thema behilflich.